Service für ArbeitnehmerInnen
Natürlich können Sie Ihre Steuererklärung mit Hilfe der entsprechenden Steuersoftware selbst erstellen, ist doch die Minderung der Steuerbelastung gerade bei Arbeitnehmern oft nur eingeschränkt möglich. Und außerdem: Wenn man die Unterlagen doch zum Steuerberater gibt, wird die Steuerersparnis am Ende womöglich durch das Steuerberaterhonorar „aufgefressen“?!
Aber seien Sie doch ehrlich: Wie lange wollen Sie sich wirklich wieder mit der Steuererklärung befassen, währendem Ihre Nachbarn das sonnige Wochenende auf ihrer Terrasse genießen? Oder sind Sie sich wirklich sicher bei der Anwendung Ihrer Steuersoftware alle „Steuersparmodelle“ erkannt und ausgenutzt zu haben?
Mit unserem Fachwissen garantieren wir Ihnen die Optimierung Ihrer Einkommensteuererklärung. Wir ersparen Ihnen unverständliche Fachbegriffe in Ihrer Steuersoftware und geben Ihnen die Gewissheit, alle steuerlich relevanten Sachverhalte zu erfassen. Welche das sind, werden wir im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen erfahren.
Wir verfolgen die aktuelle Gesetzgebung und berücksichtigen die Rechtsprechung, um für Sie keine Steuervorteile zu verschenken. Soweit es rechtlich möglich ist, werden wir auch noch tätig, wenn Sie für Vorjahre längst einen Steuerbescheid vorliegen haben, der zu Ihren Gunsten noch geändert werden kann.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.