Sich zu vereinen, heißt teilen lernen.

Richard Freiherr von Weizsäcker

Beratung für Vereine

Sie engagieren sich in Ihrer Freizeit ehrenamtlich im Sportverein, singen im Chor oder lieben Tiere über alles. Vorstände dieser Vereine haben als gesetzliche Vertreter auch deren steuerliche Verpflichtungen wahrzunehmen. Neben der laufenden Vereinsarbeit können außerdem Fragen vom Finanzamt, der Bank oder auch der freundlich gemeinte Hinweis kommen, ob Ihr Tun im Verein überhaupt noch der aktuell gültigen Satzung entspricht.

Wir wissen, dass die Anforderungen an – zumeist ehrenamtlich tätige – Vereinsvorstände immens sind. Und eine Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen für Handlungen ihrer Vorstände ist nicht in jedem Fall gegeben. Profitieren Sie deshalb von unserem Fachwissen. Wir helfen Ihnen bei der Wahrnehmung der steuerlichen Verpflichtungen für Ihren Verein und sorgen ein klein wenig dafür, dass Sie sich auf Ihre Freizeitgestaltung im Verein konzentrieren können.

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