Service für Vereine

Sie engagieren sich in Ihrer Freizeit ehrenamtlich im Sportverein, singen im Chor, kümmern sich um die Pflege älterer Menschen oder lieben Tiere über alles. Vorstände dieser Vereine haben als gesetzliche Vertreter auch deren steuerliche Verpflichtungen wahrzunehmen, die ebenfalls eine laufende Buchführung sowie die Gewinnermittlung, eventuell eine Lohnabrechnung und die Erstellung von Steuererklärungen erfordern. Neben der laufenden Vereinsarbeit können außerdem Fragen vom Finanzamt, der Bank oder auch der freundlich gemeinte Hinweis kommen, ob Ihr Tun im Verein überhaupt noch der aktuell gültigen Satzung entspricht.

Wir wissen, dass die Anforderungen an – zumeist ehrenamtlich tätige – Vereinsvorstände immens sind. Und eine Beschränkung der Haftung auf das Vereinsvermögen für Handlungen ihrer Vorstände ist nicht in jedem Fall gegeben.

Profitieren Sie deshalb von unserem Fachwissen. Wir helfen Ihnen bei der Wahrnehmung der steuerlichen Verpflichtungen für Ihren Verein, überprüfen – wenn notwendig mit einem unserer Kooperationspartner oder aber auch mit dem Anwalt bzw. Notar Ihres Vertrauens – Ihre Satzung, unterstützen Sie bei Bankgesprächen und sorgen ein klein wenig dafür, dass Sie sich auf Ihre Freizeitgestaltung im Verein konzentrieren können.

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.